Dabei sei insbesondere im Jahr 2010 nicht mehr der Verkehrswert der dänischen Beteiligungen von DKK ________ zu berücksichtigen, sondern das (Darle- hens-)Guthaben des Rekurrenten gegenüber der B.________GmbH. Insgesamt würden sich aufgrund der im Rekurs- und Beschwerdeverfahren erstmals eingereichten Kontoblätter der B.________GmbH diverse Korrekturen zu Gunsten des Rekurrenten ergeben. Insofern beantragt der ZVB/N bei der Steuerrekurskommission die Vornahme folgender Korrekturen im Vermögen, wobei die beantragte Korrektur für das Jahr 2012 mangels entsprechender Unterlagen lediglich auf einer Schätzung des ZVB/N beruht (Beträge in CHF):