-5- Weiter führt der ZVB/N aus, dass sich aufgrund der im Rekurs- und Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen auch ergebe, dass das aufgerechnete Vermögen in den Steuerjahren 2010 bis 2012 anzupassen sei. Dabei sei insbesondere im Jahr 2010 nicht mehr der Verkehrswert der dänischen Beteiligungen von DKK ________ zu berücksichtigen, sondern das (Darle- hens-)Guthaben des Rekurrenten gegenüber der B.________GmbH. Insgesamt würden sich aufgrund der im Rekurs- und Beschwerdeverfahren erstmals eingereichten Kontoblätter der B.________GmbH diverse Korrekturen zu Gunsten des Rekurrenten ergeben.