Insofern wäre der ZVB/N bereit, eine entsprechende periodengerechte Berichtigung bzw. Korrektur vorzunehmen. Ferner bringt der ZVB/N vor, dass er aufgrund fehlender anderweitiger Unterlagen davon ausgegangen sei, dass es sich bei den vier dänischen Gesellschaften um "gleichwertige Gesellschaften" handle. Aus den im vorliegenden Rekurs- und Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen ergebe sich jedoch, dass die C.________ApS die weiteren drei Gesellschaften zu 100 % besässe und damit als Muttergesellschaft zu gelten habe. Es sei daher fraglich, ob nicht ausschliesslich die Beteiligung an der C.________ApS übertragen worden sei.