Da der Mehrwert auf das Darlehenskonto des Rekurrenten verbucht worden sei, könne keine steuerfreie "Agio-Lösung" vorliegen. Überdies sei darauf hinzuweisen, dass erst aufgrund der vor der Steuerrekurskommission eingereichten Unterlagen festgestellt werden konnte, dass die entsprechende Transaktion bereits per 1. August 2010 erfolgt sei und damit nicht das Steuerjahr 2011, sondern das Steuerjahr 2010 betreffe. Insofern wäre der ZVB/N bereit, eine entsprechende periodengerechte Berichtigung bzw. Korrektur vorzunehmen.