-4- vertrag Gründer, Alleingesellschafter, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der B.________GmbH im vorliegend zu beurteilenden Zeitraum gewesen. Die am 5. August 2010 im Handelsregister des Kantons Bern eingetragene B.________GmbH, welche in der ersten Steuerperiode ein überlanges Geschäftsjahr vom 30. Juli 2010 bis 31. Dezember 2011 aufwies, habe mangels Einreichung einer Steuererklärung nach Ermessen veranlagt werden müssen.