"1. Es sei festzustellen, dass bei der im Geschäftsjahr 2010/2011 in die B.________GmbH eingebrachten Beteiligungen C.________ApS kein Transponierungsgewinn im Sinn von Art. 20a StG bzw. Art. 20a DBG erzielt wurde und der Übertrag dem tatsächlichen Wert, entsprechend den damals vorhandenen Mitteln, entsprach. 2. Es sei die Nachsteuer neu zu berechnen, wobei kein Transponierungsgewinn aufzurechnen sei. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons Bern."