H. Mit Eingabe vom 14. März 2019 bringt die Vertreterin schliesslich vor, dass obwohl sich nach heutigen Erkenntnissen bezüglich des steuerrechtlichen Wohnsitzes des Rekurrenten eine neue Situation ergeben habe, gegen den vom ZVB/N im Nachsteuerverfahren angenommenen Transponierungsgewinn Rekurs und Beschwerde erhoben werde. Insofern beantragt die Vertreterin: