G. Am 6. März 2019 hat die Steuerrekurskommission der Vertreterin mitgeteilt, dass aus der Eingabe vom 4. März 2019 nach wie vor nicht hervorgehe, was genau sie anbegehre. Auch sei der Eingabe keine nachvollziehbare Begründung zu entnehmen. Der Vertreterin wurde seitens der Steuerrekurskommission ausserordentlicherweise und letztmalig eine nicht verlängerbare Frist angesetzt, um klare Anträge zu stellen und diese in nachvollziehbarer Weise und umfassend zu begründen unter Beilage der notwendigen Unterlagen.