F. Mit Schreiben vom 4. März 2019 hat die Vertreterin die Vollmacht sowie eine verbesserte Eingabe eingereicht. Sie bringt darin vor, dass der Dänische Staat nie akzeptiert habe, dass der Rekurrent ausserhalb von Dänemark Erstwohnsitz nehme. Insofern seien alle Steuerveranlagungen in der Schweiz ab dem Jahr 2009 auf der Grundlage des Zweitwohnsitzes neu festzusetzen, habe doch der Dänische Staat den Wegzug des Rekurrenten nie akzeptiert und habe sich auch der Rekurrent nie mindestens drei Monate in der Schweiz aufgehalten. Entsprechend