D. Mit Eingabe vom 11. Februar 2019 hat die Vertreterin im Namen des Rekurrenten gegen den Einspracheentscheid Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission erhoben und sinngemäss beantragt, dass die Sache an den ZVB/N zurückzuweisen und dieser anzuweisen sei, die Nachsteuer ohne den Transponierungsgewinn festzusetzen. Zur Begründung bringt sie vor, dass der Rekurrent aufgrund sprachlicher Missverständnisse die entscheidenden Beweismittel im bisherigen Verfahren nicht eingereicht habe. So habe er bisher stets behauptet, dass er die "ApS" (bedeutet Anpartsselskab, Kurzform: ApS und ist eine dänische Rechtsform ähnlich einer deutschen GmbH [gemäss Wikipedia];