Mit E-Mail vom 7. Juli 2016 kontaktierte die Vertreterin die Steuerverwaltung und wies erneut auf die mit Rekurs und Beschwerde vom 4. Juli 2014 erfolgte Selbstanzeige hin. Mit Meldung vom 11. Juli 2016 leitete die Steuerverwaltung dann die Selbstanzeige an den zentralen Veranlagungsbereich Nachsteuern der Steuerverwaltung des Kantons Bern (ZVB/N) weiter.