In der EG D.________ bewohnt der Rekurrent alleine eine 3 ½-Zimmerwohnung, welche eine Fläche von 58 m2 aufweist (Steuerakten, pag. 28). In der EG E.________ wohnt der Rekurrent zusammen mit seinen Brüdern im früheren, ihm mittlerweile zusammen mit seinen Brüdern und seinem Vater zu Miteigentum gehörenden (vgl. Grundbuchauszug vom 14.4.2020 in der Beilage zum Schreiben des Rekurrenten vom 18.4.2020), Familienhaus, wobei ihm ein Zimmer zur alleinigen Nutzung und der Rest des Hauses zur gemeinschaftlichen Nutzung zusteht.