4.3 Ferner können die Wohnverhältnisse am Arbeitsort als Kriterium für die Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen von Wochenaufenthaltern Berücksichtigung finden. Eine selbsteingerichtete Wohnung, welche für dauerhaftes Wohnen geeignet ist, deutet auf einen Lebensmittelpunkt am Arbeitsort hin. Dagegen sprechen improvisierte Wohngelegenheiten bei Freunden oder Bekannten, bereits möblierte Zimmer oder Wohnungen am Arbeitsort für den steuerrechtlichen Wohnsitz am Freizeitort (Höhn/Mäusli, Interkantonales Steuerrecht, 4. Aufl., 2000, N. 73 zu § 7).