4.2 Der Rekurrent bringt vor, dass er an sämtlichen Wochenenden in die EG E.________ zurückkehre und dort auch seine Ferien und die Feiertage verbringe. Er pflege seine persönlichen Beziehungen überwiegend in St. Gallen und verfüge in der EG E.________ über enge familiäre Beziehungen. So komme es gemäss seinen Aussagen in F.________, mithin der EG E.________, in aller Regel jedes Wochenende zu einem Treffen im erweiterten Familienkreis (Steuerakten, pag. 23). Der Rekurrent gibt ferner an, dass sich die Bindung zwischen ihm und den Brüdern durch den Tod seiner Mutter noch verstärkt habe.