I. Am 27. März 2020 forderte die Steuerrekurskommission den Rekurrenten auf, weitere zweckdienliche Unterlagen einzureichen. Dieser Aufforderung ist er mit Schreiben vom 18. April 2020 teilweise nachgekommen. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit rechtserheblich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: