4.2 Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die EG H.________ keineswegs der ausschliessliche Arbeitsort des Rekurrenten darstellt. So geht dieser gemäss eigenen Angaben sowohl in den EG A.________, H.________ als auch G.________ einer Arbeitstätigkeit nach (pag. 24, 78, Rekurs vom 23.12.2019, S. 3). In der EG A.________ verfügt die J.________ AG über eine Liegenschaft an der O.________strasse. Offenbar erledigt der Rekurrent von dieser Adresse aus auch weiterhin gewisse Korrespondenz (vgl. Deckblatt Kurzmitteilung vom 23.12.2019). Hinzu kommt, dass im Dezember 2018 an dieser Adresse eine Zweigniederlassung der K.________ im Handelsregister eingetragen wurde (pag.