Die Verzögerung der Beschriftung sei auf einen Lieferverzug des Wohnungsschlosses zurückzuführen. Sodann habe er den Briefkasten nicht sofort angeschrieben, weil er wenig Post erhalte und diese nicht selbst öffne. Weiter bringt der Rekurrent vor, dass er und seine Partnerin seit Jahren unabhängig voneinander lebten. Er sehe seine Partnerin sowie die Tochter arbeitsbedingt häufig tagelang nicht oder nur schlafend. Die wenige Freizeit, die er habe, verbringe er mit seiner Tochter beim Skifahren und Wandern in der EG H.________, was er ausschliesslich mit seiner Tochter mache.