Zudem leide der Rekurrent unter bronchialem Asthma. Dass diese Beschwerden in der EG H.________ geringer seien, habe auch dazu beigetragen, seinen Wohnsitz dorthin zu verlegen. In ihrer Stellungnahme vom 27. August 2019 beantragte die EG A.________ die Abweisung der Einsprache.