2.1 Die B.________ AG gibt an, eine entsprechende Vollmacht sei mit der Steuererklärung pro 2016 bei der Steuerverwaltung eingereicht worden. Dies trifft indes nicht zu. Auf dem Formular 1 der Steuererklärung pro 2016 der Rekurrentin wurde lediglich vermerkt, dass allfällige Rückfragen an die B.________ AG zu richten seien. Wie auf diesem Formular festgehalten ist, werden Verfügungen und Rechnungen weiterhin direkt der steuerpflichtigen Person zugestellt, wenn nicht eine separate schriftliche Vertretungsvollmacht beigelegt wird, was vorliegend nicht geschehen ist. Dementsprechend wurden die Einspracheentscheide direkt der Rekurrentin