keit" davon überzeugt ist, dass die im Übertragungsvertrag zwischen der Rekurrentin und der A.________ License Ltd. vereinbarte Kaufpreisanzahlung tatsächlich wie verbucht stattfand. Diesen Nachweis hat die Rekurrentin nicht erbracht, weshalb sie auch ihre qualifizierte Mitwirkungspflicht für Zahlungen ins Ausland nicht erfüllt hat. Der Steuerverwaltung ist zudem beizupflichten (vgl. Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 17.1.2020, S. 7), dass das angebliche Rechtsgeschäft mit der A.________ License Ltd. unter nahestehenden Personen mit identischen Interessen abgeschlossen wurde, weshalb sie den Geldfluss bzw. das Rechtsgeschäft untereinander beliebig haben vereinbaren können.