Diese Meldepflicht gilt für natürliche und juristische Personen für Zahlungen ab EUR 12'500.--. Eine Zahlung der Alleinaktionärin in der Schweiz an ihren Vater in Deutschland mit dem Mitteilungszweck "Rückzahlung Darlehen" habe gemäss Steuerverwaltung beim deutschen Fiskus keine besondere Aufmerksamkeit erregt. Wäre jedoch der korrekte Mitteilungszweck "Zahlung A.________ Basispatent" verwendet worden, hätte dies unter Umständen Rückfragen des deutschen Fiskus zur Folge gehabt.