die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 24 zu Art. 130 DBG). Spricht eine natürliche Vermutung für die Verwirklichung einer Tatsache, gilt diese als bewiesen, sofern nicht der Gegenbeweis erbracht wird (Zweifel/Hunziker, a.a.O., N. 26 zu Art. 130 DBG). Beispielsweise gilt der bundesgerichtlichen Praxis zufolge, dass eine formell richtige Buchhaltung vermutungsweise auch materiell richtig ist.