überwiesen, sondern der Alleinaktionärin der Rekurrentin bzw. ihrem Vater zugeflossen sei. Die Vertreterin ist dagegen der Ansicht, dass – trotz eines unglücklichen Zahlungsflusses, das beim Vater der Alleinaktionärin geendet habe – die Kaufpreisanzahlung bei der A.________ License Ltd. mittels einer Verrechnung korrekt verbucht worden sei.