Auch habe das deutsche Finanzamt den buchhalterisch festgehaltenen Verkauf des Patents zum vereinbarten Preis akzeptiert und die geleisteten Lizenzzahlungen geprüft und genehmigt. Es lägen daher keine Hinweise vor, die auf eine geldwerte Leistung zugunsten der Alleinaktionärin oder ihres Vaters schliessen liessen.