alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Zur Begründung führt sie zusammengefasst aus, die Rekurrentin sei durchaus der besonders qualifizierten Mitwirkungspflicht nachgekommen. Dies indem sie der Steuerverwaltung mitgeteilt habe (pag. 62-64), sie habe das Patent zum Gesamtpreis von EUR 136'500.--, zahlbar in vier (bzw. fünf) Raten, von der