F. Gegen diese Einspracheverfügungen pro 2017 hat die Rekurrentin, nun vertreten durch die B.________ AG (Vertreterin), mit Eingabe vom 1. November 2019 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Darin beantragt die Vertreterin, die Einspracheverfügungen pro 2017 seien aufzuheben, auf die Aufrechnung einer geldwerten Leistung zu verzichten und der Verlustvortrag um CHF 18'000.--, aufgrund der Aufrechnung in der Veranlagung pro 2011, zu erhöhen, unter Beachtung der Minusreserve; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.