Da diese rechtliche Frage im Veranlagungsverfahren der Rekurrentin pro 2011 weder materiell beurteilt noch entschieden worden sei, werde diese Frage nun im Nachsteuerverfahren gegen die Alleinaktionärin beurteilt. Im Rahmen dieses Verfahrens habe die Alleinaktionärin für die Verbuchung der Kaufpreiszahlung bei der A.________ License Ltd. alle zusätzlich eingeforderten Buchhaltungsbelege eingereicht. Zur ausführlichen Begründung der Tatsache, der Verkauf des Patents bei der A.____