D. Mit Schreiben vom 2. November 2018 leitete die Steuerverwaltung, Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer, ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren gegen die Alleinaktionärin (und ihrem Ehegatten; ZPV-Nr. _________) ein. Sie führte aus, sie habe aufgrund einer internen Meldung (pag. 131-132) erfahren, dass in der rechtskräftig veranlagten Steuerperiode 2011 der Rekurrentin eine geldwerte Leistung an die Alleinaktionärin in der Höhe von CHF 90'000.-- aufgerechnet worden sei. Dabei sei diese geldwerte Leistung in der privaten Steuererklärung pro 2011 der Alleinaktionärin (und ihres Ehegatten) nicht deklariert worden.