Die Aktivierung des Patents über CHF 90'000.-- wurde von der Steuerverwaltung steuerlich korrigiert und als geldwerte Leistung an die Alleinaktionärin aufgerechnet. Der Reingewinn der Rekurrentin wurde um die übersetzte Abschreibung von CHF 18'000.-- korrigiert. Mit Veranlagungsverfügungen vom 22. Mai 2018 (pag. 50-57) veranlagte die Steuerverwaltung die Rekurrentin für das Steuerjahr 2011 sowohl bei den Kantonsund Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer auf einen steuerbaren Reingewinn von CHF _________ und ein Kapital von CHF _________ Dies u.a. unter Berücksichtigung einer geldwerten Leistung an die Alleinaktionärin von CHF 90'000.--.