License Ltd. als Empfängerin und der Zahlungsgrund mit "Vorauszahlung A.________ Basispatent" angegeben. Der fehlende Überweisungsbeleg von rund CHF 31'000.-- (EUR 25'000.--; pag. 71) wurde von der damaligen Vertreterin der Rekurrentin (I.________) mit Schreiben vom 23. September 2013 (pag. 62-64) nachgereicht. Gleichzeitig wurde die Steuerverwaltung darüber informiert, dass der Bankbeleg von CHF 90'000.-- verfälscht eingereicht worden sei. Bei der Empfängerin habe es sich nicht um die A.________ License Ltd. (pag. 75), sondern um die Alleinaktionärin gehandelt ("Originalbeleg"; pag. 72). Es sei somit ein von der Verbuchung abweichender Zahlungsfluss