B. Am 29. August 2013 führte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Oberland (Steuerverwaltung), für das Geschäftsjahr 2011 eine Bücheruntersuchung am Wohnort von E.________ (fortan Alleinaktionärin) durch (pag. 76-79). Hierbei wurde vereinbart, dass für die Zahlung nach Deutschland von insgesamt rund CHF 121'000.-- Banküberweisungsbelege nachgereicht werden müssten und der Empfänger darauf ersichtlich sein müsse (pag. 78). Einer der gewünschten Bankbelege (datiert vom 16.5.2011) in der Höhe von CHF 90'000.-- (pag. 75) reichte die Alleinaktionärin am 12. September 2013 per E-Mail ein (pag. 74). Auf diesem Bankbeleg war die A.________ License Ltd.