7.2 Um die Prozessbedürftigkeit der Rekurrentin zu prüfen, stützt sich die Steuerrekurskommission auf die mit dem Gesuch vom 20. November 2019 eingereichten Unterlagen. Demnach verfügt die Rekurrentin zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs über ein monatliches Einkommen von CHF 3'262.-- (bestehend aus einer AHV-Altersrente von CHF 1'160.-- und Ergänzungsleistungen von CHF 2'102.--). Erhöht um den zivilprozessualen Zuschlag von 30 % beträgt der Grundbetrag CHF 1'300.-- (vgl. Bst. A des Kreisschreibens Nr. 1). Weiter sind Mietkosten von CHF 1'000.-- zu berücksichtigen (vgl. E. 4.3 vorstehend). Die Krankenkassenkosten betragen insgesamt CHF 566.45 (E. 4.4 vorstehend).