___ und die Steuerverwaltung des Kantons Bern zusammen über Verlustscheine im Gesamtbetrag von CHF 13'357.30 verfügen. Sodann wurden im Zeitraum zwischen dem 25. März 2015 und dem 29. August 2018 insgesamt acht Verlustscheine an Drittgläubiger ausgestellt. Da keine Forderungsverzichtserklärungen von Drittgläubigern vorliegen, sind die Voraussetzungen einer Überschuldung erfüllt, womit ein Ausschlussgrund vorliegt. Auch aus diesem Grund kann somit vorliegend kein Erlass gewährt werden.