-7- Neben- oder Heizkosten von CHF 120.--. Wohn- bzw. Mietkosten werden zwar üblicherweise für die Ermittlung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums mit dem effektiven Betrag berücksichtigt. Das gilt aber dann nicht, wenn der Mietzins verglichen mit den finanziellen Verhältnissen der steuerpflichtigen Person unverhältnismässig hoch ist und die teure Wohnung lediglich der Bequemlichkeit dient. In solchen Fällen wird der Zuschlag für den Mietzins reduziert resp. auf ein Normalmass festgesetzt (BGE 129 III 526 E. 2.1; vgl. auch Ziff. II 1 des Kreisschreibens B3).