gen für den Unterhalt und die Pflege von Haustieren im Grundbetrag inbegriffen (vgl. Ziff. I, Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). 5.3 Zum Grundbedarf sind weiter die Wohnkosten hinzuzurechnen (vgl. Ziff. II der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Gemäss Mietzinsrechnung vom 27. Mai 2019 (Beilage 3 zum Rekurs vom 17.10.2019) bezahlt die Rekurrentin einen monatlichen Mietzins von CHF 2'198.-- und