5.2 Das betreibungsrechtliche Existenzminimum setzt sich aus einem monatlichen Grundbetrag und Zuschlägen zusammen. Gemäss Ziff. I, Beilage 1 zum Kreisschreiben B1 beträgt der Grundbetrag für eine alleinstehende Person CHF 1'200.--. Der Grundbetrag für alleinstehende Personen wird gekürzt, wenn der Schuldner mit einer erwachsenen Person mit eigenem Einkommen in einer Wohngemeinschaft lebt (Ziff. I, Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Dabei wird der Dauer und den Gemeinsamkeiten in der Gemeinschaft durch einen angemessenen Abzug Rechnung getragen. Der Abzug vom jeweiligen Grundbetrag beträgt mindestens CHF 100.-- und maximal CHF 350.--.