4. Im Verfahren vor der Erlassbehörde wurde die Rekurrentin aufgefordert, verschiedene Unterlagen zur Klärung ihrer finanziellen Situation einzureichen. Mit erneutem Schreiben vom 9. Juli 2019 hat die Erlassbehörde die Rekurrentin, unter Nachfristansetzung und Androhung der Abweisung des Gesuchs im Unterlassensfall (pag. 18), gemahnt, die verlangten Unterlagen einzureichen. Nachdem die Rekurrentin die eingeforderten Unterlagen nicht eingereicht hat, wies die Erlassbehörde das Erlassgesuch mit Verfügungen vom 8. Oktober 2019 (pag. 24 ff.) wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten im Erlassverfahren ab.