und die Steuerverwaltung des Kantons Bern Verlustscheine über CHF 13'357.30 besässen. Diesbezüglich würden ihr monatlich CHF 200.-- von der AHV-Rente abgezogen. Im Übrigen habe sich ihre persönliche und finanzielle Situation nicht verändert. G. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich nicht vernehmen lassen. H. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird, soweit entscheidrelevant, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: