F. Dazu hat die Rekurrentin mit Schreiben vom 6. Januar 2020 Stellung genommen. Sie führt aus, dass sie die Mitwirkungspflicht im Erlassverfahren von 2017 verletzt habe. Sie bzw. ihr Sohn hätten der Steuerverwaltung jedoch mehrfach erklärt, dass sie von den Steuern befreit gewesen sei, sie Schulden hätte und seit 15 Jahren eine AHV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehe. Vor Abweisung des Erlassgesuchs hätte die Steuerverwaltung einen Betreibungsregisterauszug von ihr erhalten. Es sei dokumentiert, dass die Gemeinde A.________ und die Steuerverwaltung des Kantons Bern Verlustscheine über CHF 13'357.30 besässen.