Sämtliche verlangten Unterlagen seien von ihrem Sohn eingereicht worden. Auf Grund ihres verschlechterten gesundheitlichen Zustandes habe sie viele brieflich angesetzte Fristen nicht einhalten können. Die Erlassbehörde sei auch in Besitz ihres aktuellen Betreibungsregisterauszuges gewesen. Mit Eingabe vom 5. November 2019 stellt die Rekurrentin sodann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Nach Aufforderung der Steuerrekurskommission reichte die Rekurrentin das ausgefüllte Formular „Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege“ sowie diverse Unterlagen nach.