C. Gegen diese Entscheide hat die Rekurrentin am 17. Oktober 2019 Rekurs und Beschwerde an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und (sinngemäss) den Erlass der hiervor erwähnten Steuerausstände beantragt. Sie begründet ihr Gesuch damit, dass sie die Steuern auf Grund ihrer finanziellen Situation nicht bezahlen könne. Da sie seit Jahren eine AHV-Rente und Ergänzungsleistungen beziehe, seien ihr die Steuern immer erlassen worden. Ihre jährlichen Steuererklärungen seien immer richtig ausgefüllt und ihre Schulden auch notiert worden. Sämtliche verlangten Unterlagen seien von ihrem Sohn eingereicht worden.