1. Der Rekurs betreffend Erlass der kantonalen Steuern pro 2017 wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde betreffend Erlass der direkten Bundessteuer pro 2017 wird abgewiesen. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 600.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.