Die monatliche freie Einkommensquote beträgt demnach CHF 1'411.--. Dies entspricht einem jährlichen Freibetrag von CHF 16'932.-- oder 634 % der geschuldeten Steuern, die im Jahr 2017 fällig geworden sind. Wie in E. 5 hiervor ausgeführt, wird bereits ab einer Einkommensquote von über 175 % ein vorwerfbares Verhalten bejaht. Dem Rekurrenten wäre es somit möglich gewesen im Jahr 2017, Rückstellungen zu bilden. Der Restbetrag von CHF 3'104.-- wurde erst Ende 2018 fällig. Somit sind für diesen Betrag die Verhältnisse im Jahr 2019 massgebend. Wie sich aus der E. 4.3 hiervor ergibt, wäre es dem Rekurrenten im Jahr 2019 möglich gewesen, die restlichen Steuerschulden von CHF 3'104.-- zu begleichen.