5.6.4 Weiter können selbstgetragene Krankheitskosten berücksichtigt werden (vgl. Ziff. II/8 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Im Jahr 2017 beliefen sich diese auf CHF 978.45 (Kostenübersicht 2017 für die Steuererklärung, Eingabe vom 12.11.2019). Daraus ergibt sich ein monatlicher Betrag von CHF 82.--. 5.6.5 Betreffend Fahrkosten kann auf das in E. 4.2.4 hiervor Ausgeführte verwiesen werden. - 11 - 5.6.6 Gemäss Verfügung vom 4. Juli 2019 der Ausgleichskasse des Kantons Bern (Eingabe vom 12.11.2019) betrugen die AHV/IV/EO-Beiträge im Jahr 2017 CHF 538.10, was CHF 45.-- im Monat ausmacht.