5.5 Gemäss Einspracheentscheid vom 9. April 2019 (pag. 19 ff.) erzielte der Rekurrent im Jahr 2017 ein Gesamteinkommen von CHF 88'274.--, bestehend aus AHV- und IV-Renten (CHF 28'464.--), Renten aus beruflicher Vorsorge (CHF 31'844.--) und weiteren nicht steuerbaren Einkünften (CHF 27'966.--). Dies entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von rund CHF 7'356.--. 5.6 Dem monatlichen Einkommen von CHF 7'356.-- ist wiederum der zu berechnende betreibungsrechtliche Zwangsbedarf gegenüberzustellen (vgl. E. 4.2 hiervor).