Den Einnahmen von CHF 5'497-- steht ein betreibungsrechtliches Existenzminimum von CHF 5'062.-- gegenüber. Damit steht dem Rekurrenten ein monatlicher Freibetrag von CHF 435.- - zur Verfügung. Vorliegend betragen die ausstehenden Steuern CHF 5'882.--. Somit könnte der Rekurrent die Steuerschuld innert 14 Monaten begleichen. Die vollständige Tilgung des geschuldeten Steuerbetrags ist folglich mit einer Beschränkung der Lebenshaltungskosten auf das betreibungsrechtliche Existenzminimum in absehbarer Zeit möglich. Deshalb ist eine aktuelle Notlage zu verneinen. Der Erlassgrund von Art. 240 Abs. 1 Bst. b StG ist damit nicht gegeben und Rekurs und Beschwerde sind abzuweisen.