Kreisschreiben Nr. 1 mit VG" [abgerufen am 26.5.2020]). Im zitierten Entscheid des Verwaltungsgerichts wurden monatliche Kosten von CHF 257.--, basierend auf 28 km pro Tag zu CHF 0.50, als genügend angesehen (VGE 100 2019 146 vom 24.3.2019, E. 3.4.4). Dementsprechend kann die erwähnte Pauschale von CHF 400.-- für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums in Erlassfällen nicht angewendet werden. Umgekehrt erscheinen Fahrzeugkosten von weniger als CHF 250.-- pro Monat als kaum realistisch. Daher ist in Fällen mit unbekannter oder geringer Anzahl Kilometer ein Fixbetrag von CHF 250.-- anzurechnen.