-7- wiesen ist, jedoch keine unverzichtbare Mindestfahrleistung bestimmt werden kann (anders als bei Personen, die das Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigen). Bei der Prüfung von Gesuchen um unentgeltliche Rechtspflege ist bei einer geringen Anzahl Kilometer eine monatliche Pauschale von CHF 400.-- vorgesehen (Abschnitt C, Ziff. 3d des Kreisschreibens Nr. 1 der Zivilabteilung des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts; einsehbar unter: , Rubriken "Zivilverfahren > Kreisschreiben > Zivilrecht > Kreisschreiben Nr. 1 mit VG" [abgerufen am 26.5.2020]).