4.2.2 Als Zuschlag sind zunächst die Wohnkosten (Mietzins und Nebenkosten) zu berücksichtigen (Ziff. II/1 und 2 der Beilage 1 zum Kreisschreiben B1). Der Rekurrent bewohnt eine 4-Zim- -6- merwohnung in I.________, für welche er monatlich CHF 1'050.-- Nettomietzins und CHF 200.-- Heiz- und Nebenkosten bezahlt (pag. 55). Ferner macht der Rekurrent Mietkosten für eine Garage von CHF 70.-- geltend, diese sind aus dem Zuschlag für die Fahrkosten zu finanzieren (E. 4.2.4 hiernach).