Dementsprechend steht dem Rekurrenten ein Grundbetrag von CHF 1'275.-- zu. Pro Kind ist im Alter bis zu zehn Jahren ein Grundbetrag von CHF 400.-- und über zehn Jahren ein solcher von CHF 600.-- zu berücksichtigen. Da der Rekurrent die Obhut mit seiner geschiedenen Ehefrau teilt, ist für die Kinder von halben Beträgen auszugehen. Für C.________, welcher im Jahr 2019 zehn Jahre alt geworden ist, sind somit CHF 300.-- anzurechnen, für die drei übrigen Kinder je CHF 200.--. Insgesamt ist daher ein Grundbetrag von CHF 2'175.-- monatlich zu berücksichtigen.